Textatelier
BLOG vom: 05.04.2013

„Du bist mein!“ – Gedanken über unsere Besitzansprüche

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Niederrhein D
 
Jeder benutzt diese Pronomen, ohne weiter darüber nachzudenken. Wenn es um Personen geht, etwa um die Familie, scheint die Bezeichnung problemlos zu sein. Jeder von uns spricht von „meiner Mutter, meinem Vater, meiner Tochter, meinem Sohn, meinem Mann, meiner Frau, meiner Lebensgefährtin,“ und so weiter. Im Sprachgebrauch gehen viele Menschen aber weiter. Sie sprechen beispielsweise von „meinem Friseur, meinem Hausarzt, meinem Zahnarzt, meinem Lehrer, meinem Therapeuten“.
 
Natürlich können wir bei unseren Körperteilen von „mein“ sprechen, obwohl das bei einer Überlegung zu einer Organspende nicht mehr in jedem Fall gilt: „Dein ist mein ganzes Herz!“ – Vor wenigen Jahren noch war dies eine Liebeserklärung, heute manchmal der Inhalt einer letztwilligen Verfügung.
 
Ich scherze gern mit dieser Aussage: „Was mein ist, ist auch dein, aber was dein ist, ist noch lange nicht mein“, wenn ich zum Teilen aufgefordert werde. Ich kann durchaus unterscheiden und möchte nicht den Besitz eines anderen für mich beanspruchen.
 
Schon im Mittelalter waren Possessivpronomen Ausdrucksformen in Gedichten:
Dû bist mîn, ich bin dîn:
des solt dû gewis sîn.
Dû bist beslozzen
in mînem Herzen:
verlorn ist das slüzzelîn:
dû muost immer drinne sîn.
 
Übersetzung:
Du bist mein, ich bin dein:
des sollst du gewiss sein.
Du bist eingeschlossen
in meinem Herzen:
verloren ist das Schlüsselchen:
Du musst immer drinnen bleiben.
 
Mein, dein, sein, unser, euer, euch“ sind besitzanzeigende Fürwörter oder Possessivpronomen. „Possessio“ ist lateinisch und bedeutet „Besitz“. Die Benutzung bedeutet also, dass die Person, die damit bezeichnet wird, „besessen“ (oder wäre „besitzt“ nicht korrekter?) wird. Besitze ich „meinen Zahnarzt“? Ganz sicher nicht! Was damit ausgedrückt wird, ist, dass eine Beziehung zu dieser Person besteht. Ich gehe regelmässig zu diesem Friseur, zu diesem Arzt.
 
Erich Fromm (Psychoanalytiker, 1900‒1980) sagte: „In der aufs Haben orientierten Existenz ist die Beziehung zur Welt die des Besitzergreifens  und Besitzens, eine Beziehung, in der ich jedermann und alles, mich selbst eingeschlossen, zu meinem Besitz machen will.“
 
Bei possessivem Besitz wird unterschieden zwischen alienablem und inalienablem Besitz. Alienabel bedeutet „veräusserbar“, Verwandtschaftsbeziehungen sind nicht veräusserbar, also inalienabel. Inalienabel sind auch meist Personen, Körperteile und Raumteile, hauptsächlich organischer Besitz.
 
Weitere Beispiele: „Maria gehört ein Boot.“ – „Peter besitzt einen Schrank“ (alienabel).
„Magda besitzt einen Sohn.“ – „Karl hat ein Magengeschwür.“ – „Heike hat braune Augen“ (inalienabel).
„Meine Damen und Herren.“ – „Ich kenne ihren Bruder.“ – „Die Enkel des Nachbarn.“ – „Mein Bauch gehört mir!“ (inalienabel).
 
Das sind Beispiele von echten und unechten Possessoren.
 
Der arabische Dichter Khalil Gibran (1883‒1931) zeigt sich im folgenden Gedicht gegenüber der Possession sehr sensibel: 
Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch,
Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken ... 
Gibran geht also weiter als der übliche Sprachgebrauch. Er verneint den Besitzanspruch an ein Kind, also auch das Recht, von meinem oder von unserem Kind zu sprechen.
 
Die Begriffe „Eigentum“ und „Besitz“ sind in der deutschen Sprache, juristisch gesehen, unterschiedlich. So ist das Eigentum die rechtliche Sachherrschaft, der Besitz die tatsächliche. Der Besitzer muss nicht unbedingt auch Eigentümer sein. Es geht hier um Sachherrschaft, das Eigentum oder der Besitz einer Sache.
 
Possessivpronomen unterscheiden aber nicht, ob es sich um eine Person oder um eine Sache handelt, auch nicht, ob der Besitzer auch Eigentümer ist oder nicht.
 
Sollten wir uns darüber Gedanken machen? Ich könnte einfach davon ausgehen, dass ich schon richtig verstanden werde, wenn ich sage:
 
Ich fahre jetzt mit meiner Frau in unserem Auto zu meiner Tochter, meinem Schwiegersohn und meinen Enkelkindern. Mein Sohn bleibt mit seiner Freundin zu Hause. Meine Frau besucht vor der Fahrt noch ihren Hausarzt, denn ihr Herz macht ihr Probleme. Meine Frau und ich haben unsere Enkelkinder sehr lieb, sie sind unser schönster Besitz.“
 
Ich versuche jetzt, die Besitzansprüche in diesem Text herauszulassen:
 
Ich fahre jetzt mit der Frau, die ich vor vielen Jahren geheiratet habe, in dem gemeinsam gekauften Auto zur Tochter, deren Vater und Mutter wir sind, zum Ehegatten der Tochter und zu den Kindern, die die Tochter auf die Welt gebracht hat. Ein Sohn bleibt mit einer Freundin zu Hause. Die Ehegattin besucht vor der Fahrt noch den von ihr regelmässig frequentierten Hausarzt, denn das Herz bereitet Probleme. Die Ehegattin und ich lieben die Kinder, die die Tochter geboren hat, wir meinen, sie gehören zu uns.“
 
Denn nach Khalil Gibran ist meine Frau nicht meine Frau, sondern eine Geschlechtsgenossin, die ich in einem evolutionären Prozess als die Mutter der Kinder erkoren habe, die wir gemeinsam gezeugt und aufgezogen haben. Weder die Frau noch die Kinder gehören mir, ich gebe ihnen Liebe, habe aber keinerlei Besitzansprüche an sie. Sie sind nämlich inalienabel, unveräusserbar.
 
Es darf er nicht vergessen werden, dass beide Texte sprachliche Ausdrucksweisen sind, denn – ob wir es wollen oder nicht – steht jeder von uns in Abhängigkeitsverhältnissen.
 
Sofern ich da bin, bin ich schon in vielfacher Weise als Angehöriger bestimmt, zunächst als Sohn meiner Eltern und damit zugleich als Enkel, Neffe, Bruder, usw. – Ich selbst, dieser Eine, stehe damit in der Möglichkeit, mich selbst in verschiedener Weise als der und der zu geben, z. B. als Sohn, Bruder, Mann, Vater usw. – nämlich gegenüber meinen Eltern, meiner Schwester, meiner Frau, meinen Kindern, usw. – Sofern diese verschiedenen Verhältnisse, in denen und für die ich selbst jeweils ein anderer bin und u. U. auch anders genannt werde oder heisse, von unterschiedlichem Bedeutungsgewicht sind und einen dementsprechend mehr oder minder beanspruchen, kollidieren diese Bestimmungen nicht miteinander….“ (Karl Löwith, deutscher Philosoph, 1897–1973)
 
Aber auch Löwith sieht darin eine Gefahr, nämlich: „Problematisch wird diese Wechselseitigkeit erst dann, wenn sich der eine durch des andern Dasein in einem solchen Ausmass bestimmen lässt (oder bestimmt wird, d. A.), dass sein eigenes Dasein seine existentielle Bedeutung primär aus dem Verhältnis zum andern empfängt und verliert ...“
 
Und mit dieser Feststellung sind wir wieder bei der Aussage von Gibran, denn die Kinder „gehören Euch doch nicht.“
 
Es kommt also darauf an, was ich mit der Aussage: „mein Kind“ ausdrücken will, ob ich mich als Vater oder Mutter fühle, oder ob ich damit aussagen will, dass ich Besitzansprüche erheben will. Mir ist da noch die Aussage eines Vaters im Ohr: „So lange du deine Füsse unter meinem Tisch steckst, wird gemacht, was ich dir sage.“
 
Erziehung zur Selbstständigkeit und zur Mündigkeit ist etwas anderes.
 
Und genau darauf kommt es an. Deshalb kann ich weiterhin von „meiner Tochter“ oder „meinem Sohn“ oder „meiner Frau“ sprechen. Ich will damit keine Besitzansprüche aufzeigen, sondern ausdrücken, dass es ein verwandtschaftliches Verhältnis gibt, das zugleich ein soziales betont, ein Für-einander-da-Sein.
 
Quelle
Karl Löwith: „Das Individuum in der Rolle des Mitmenschen“, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1969 als 2. unveränderter Nachdruck der Ausgabe München, 1928.
 
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